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AGB´S

 

§ 1 Beauftragung / Bookings

Eine Beauftragung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form per Fax oder Brief. Beauftragungen in Form einer Email oder SMS können nicht akzeptiert werden.

§ 2 Stornierung von Terminen / Bookings

Für Buchungen welche innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin storniert werden,

stelle ich 25% der fälligen Gage in Rechnung.

Bei weniger als 7 Tagen erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 50% der Gage.

Bei Resident Tätigkeiten gilt generell eine 4 Wöchige Kündigungsfrist beidseitig, ansonsten sind die vier darauf folgende Abende Gagen  zu 100% vom Veranstalter bzw. Club an mich zu entrichten (in der Höhe der bekannten Gage die seither Berechnet wurde) !

§ 3 Gage      

Die Standardgage beginnt bei 200,- € zzgl. MwSt. zzgl. + 0,35 cent je KM die hinzukommen an allen Tagen.

Gage an Sonn - und Feiertage auf Anfrage.

An Feiertagen erhöht sich die Gage automatisch um einen Zuschlag

Heiligabend (24.12.XX) + 25%

Silvester (31.12.XX) + 50%

Zuschlag wird nur auf die Gage herhoben, die Fahrtkosten bleiben hiervon unberührt.

Für Demoabende gelten die vorher Vereinbarten Bedingungen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Gage ist in Bar unmittelbar vor dem Setbeginn zu entrichten.

Bei längerer Beauftragung (siehe §1) ist nach schriftlicher Vereinbarung eine Überweisung am nächsten Werktag möglich.

§ 5 Höhere Gewalt

Ist infolge höherer Gewalt die Einhaltung einer Buchung nicht möglich, hafte ich in keiner Weise für entstandene Schäden.

§ 4 Datenschutz

Ich bin berechtigt die Daten über den Buchenden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetztes, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiter verarbeitet werden.

§ 5 Haftung

Ist es mir nicht möglich meinen Verpflichtungen nach zu kommen oder einen gleichwertigen DJ als Ersatz zur Verfügung zu stellen, hafte ich in keiner Weise für entstandene Schäden.

§ 6 Sonstiges

Alle Abweichungen von diesen AGB’s bedürfen der Schriftform.

Für die Funktion der Ton – und Lichtanlage ist der Buchende verantwortlich, ebenso für die Abführung der GEMA bzw. Vervielfältigungsgebühren.

Anwesenheit frühestens eine Stunde vor Öffnung des Lokals, jedoch nicht vor 20.30 Uhr.

Alle Speisen und Getränke die ich bestelle sind Frei für mich.

Ich behalte mir die freie Gestaltung des Musikprogramms vor.